Die Schulungspflicht für Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008, früher BGG 966, besteht seit 2010.
Es handelt sich dabei um eine nationale Regelung der deutschen Berufsgenossenschaften. Des Weiteren gibt es auch Schulungsanbieter, die nach anderen Standarts schulen, um die Anerkennung im Ausland zu erreichen. Wer aber nur in Deutschland mit Hubarbeitsbühnen Dienstleistungen erbringt, sollte die wesentlich günstigere Schulung nach DGUV BGG 308-008 wählen. Dieser Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen hat nähmlich den Vorteil, dass er mit Auflagen unbegrenzt gültig, umfangreiche kostenintensive Nachschulungen sind da im Gegensatz zu anderen Schulungen nicht vorgesehen. Wer sich gerne in die Thematik "Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen" einlesen möchte, könnte dies mit der BGI 720 (Berufgenossenschaftliche Information) erreichen. Gerne wird in der Praxis auch vom Hebebühnenführerschein bzw. Arbeitsbühnenführerschein gesprochen.
Inhalte werden mit Hilfer einer PowerPoint Präsentation gemeinsam erarbeitet
Diskusion mit persöhnlichen Erfahrungen der Schulungsteilnehmer
Richtiges anwenden der PSA gegen Absturz
Schriftliche Prüfung im Multiple Choice Verfahren, 25 Fragen
Praktisches anwenden der theoritischen Schulungsinhalte
Umfangreiche Einweisung in die Notbedienung von Hubarbeitsbühnen
Fahren und Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen
Praktische Prüfungsfahrt
Erwerb des Bedienerausweises für Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 280
Gruppe A und Gruppe B
1A z.B. Senkrechtlifte mit Abstützung
3A z.B. Anhänger -und LKW Arbeitsbühnen
1B z.B. Stempelmast und Scherenarbeitsbühnen
3B z.B. Gelenk-, Gelenkteleskop-, Teleskoparbeitsbühnen
Verpflegung während der Ausbildung
Stellung der erforderlichen Schulungsmaterialien
Stellung der Ausbildungsgeräte