Bedienerschulung - Sicheres Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Um den Anforderungen an Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen gerecht zu werden ist es notwendig, dass Bediener, Unternehmer, Betreiber und auch Vermieter von selbst fahrenden Hubarbeitsbühnen und Personenliften, Gabelstaplern und Teleskopstaplern in deren Umgang eingewiesen und geschult sind.

Die Schulungen zum Arbeitsbühnen-Führerschein können Sie  in unseren Schulungsräumen in Sachsenheim bei Stuttgart, oder in Bad Salzungen bei Eisenach, aber auch bundesweit bei Ihnen vor Ort buchen.

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Krüger Lift Sachsenheim: 07147 922565

Krüger Lift Bad Salzungen 03695 8515788

Mail: Info@krueger-lift.de 

Inhalte der Bediener-Schulung

Die Ausbildung erfolgt nach BGV A1 / BGR 500 / BGG 308-008 / BGI 720 / DIN EN 280

Die Inhalte werden leicht verständlich in einer Powerpoint-Präsentation vermittelt

Die praktischen Inhalte werden an unseren Schulungs-Arbeitsbühnen erarbeitet

Die theoretische -und praktische Prüfung erfolgt am Tag der Schulung

Ziel der Bedienerschulung

Bedienerausweis 1a Personenlifte mit Abstützung nach DIN EN 280

Bedienerausweis 1b LKW -und Anhänger-Arbeitsbühnen nach DIN EN 280

Bedienerausweis 3a Scheren-Arbeitsbühnen nach DIN EN 280

Bedienerausweis 3b Gelenk-Gelenkteleskop-Teleskop-Arbeitsbühnen nach DIN EN 280

Unsere Leistung

Schulungsräume, Schulungs-Arbeitsbühnen, Schreib -und Ausbildungs-Unterlagen

Ausstellung Bedienerausweis und Dokumentation der Schulung

Verpflegung Ihrer Mitarbeiter am Ausbildungs-Tag

 

Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen / Vorschriften und Informationen der deutschen Berufsgenossenschaften 
Krüger Arbeitsbühnen DGUV 208-019 früher BGI 720 PDF
Krüger Arbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008 früher BGG 966 PDF

Auszug aus der BGI 208-019 "Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen"

Die vollständige BGI 208-019 können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft anfordern.

Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen bedeutet  aber  nicht   sofort   eine  Senkung des    Unfallgeschehens.    Zum     sicheren  Betreiben gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können. Neben dem Fachwissen müssen ebenso die Gefährdungen beim Umgang erkannt und Maßnahmen   festgelegt   werden. Die  in  der  Praxis  aufgetretenen  Arbeits-Unfälle  zeigen, dass  die  Gefahren  beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen unterschätzt werden. Sie lassen sich im Wesentlichen auf  folgende  Schwerpunkte zurückführen: Umkippen der Hubarbeitsbühne, Absturz aus der  Hubarbeitsbühne und Quetschen unter Konstruktionen. Dies zeigt, dass technisches Versagen der Bühnen selten eine Rolle spielt.  Es  liegt in der Verantwortung des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass alle Bediener, die Maschinen verwenden, angemessen geschult, unterwiesen und eingewiesen werden. Diese BG-Information wendet sich an Unternehmer, die Hubarbeitsbühnen verleihen  und  benutzen  sowie  an  Service- und  Wartungsfirmen und an Bediener.  Sie soll  den  o. g. Verantwortlichen und  Bedienern helfen, die fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher zu warten,  zu prüfen und zu betreiben. In den vergangenen  20 Jahren wurden von den staatlichen Arbeitsschutz-Behörden durchschnittlich fünf   Arbeitsunfälle  pro Jahr gemeldet, bei denen Bediener von Hubarbeitsbühnen ums Leben gekommen sind. Um  das  Unfallrisiko trotz  des  zunehmenden den Einsatzes  von Hubarbeitsbühnen zu  minimieren,  müssen  sich  alle  am Prozess  beteiligten  Personen  in  hohem Maße verantwortlich zeigen. Bereits die Auswahl einer geeigneten  Hubarbeitsbühne  ist  eine  wichtige Voraussetzung, um  die  Sicherheit  zu  gewährleisten. Die nationale Umsetzung der Maschinenrichtlinie erfolgt  mit  dem  Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der zugehörigen Neunten Verordnung  zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung 9. ProdSV). Auf Grundlage der Maschinenrichtlinie wurde die Europäische Norm DIN EN 280 mit dem Titel „Fahrbare Hubarbeitsbühnen  - Berechnung  Standsicherheit – Bau  Sicherheit  Prüfungen“  erarbeitet. Diese Norm legt  Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Konstruktion, Bauart und Prüfung von fahrbaren Hub-Arbeitsbühnen fest. Hubarbeitsbühnen werden vom Hersteller mit  dem CE-Zeichen  gekennzeichnet. Gemäß  DIN EN 280 erfolgt  die  Einstufung der Bauart der Arbeitsbühnen nach der Art der Hubeinrichtung, unabhängig davon,  welches  Untergestell  vorhanden ist. Demnach wird unterschieden in: Gruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen, bei denen die senkrechte Projektion des Last-Schwerpunktes sich immer innerhalb der Kipp-Kante befindet. Gruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen, bei denen  sich  die  senkrechte  Projektion des Last-Schwerpunktes auch außerhalb der Kipp-Kante befinden kann. Als Abstütz-Vorrichtungen dienen  mechanische Spindeln, Hydraulikzylinder, Achs-Feder-Verriegelungs-Einrichtungen oder ausziehbare Radachsen. Jede fahrbare Hubarbeitsbühne hat eine Einrichtung (z. B. Nivellierwaage, Dosenlibelle), die  anzeigt,  ob die Neigung  des Untergestelles in dem vom Hersteller zugelassenen Grenzwert  liegt (Bild 3-5). Sie  ist  für die  standsichere  Justierung der Hubarbeitsbühne von großer Bedeutung. Diese Nivellier-Hilfsmittel befinden  sich  in unmittelbarer  Nähe der  Bedienelemente für die Abstützungen. Viele Hubarbeitsbühnen besitzen Einrichtungen, die das Ausrichten  des  Untergestells  in  beiden Ebenen automatisch durchführen. Dies erfolgt durch Inclinometer und Neigungssensoren. Steuereinrichtungen von Hubarbeitsbühnen (Bild 3-6) befinden sich im Arbeitskorb  und  eventuell zusätzlich am  Untergestell.  Sie  sind  so  ausgerüstet,  dass sie  nicht  unbeabsichtigt  betätigt  werden können. Nach dem Loslassen gehen  sie selbsttätig  in  die  Nullstellung  zurück. Die Steuerung des Hubwerkes erfolgt bei elektrischer  Steuerung über Tast-Schalter und bei hydraulischer Steuerung über Handhebel. Eine Sicherheits-Elektronik überwacht  bei  neueren  Konstruktionen  das komplette Antriebssystem, um  Überlastungen und  Überschreitungen der zulässigen seitlichen Ausladung zu vermeiden. Hubarbeitsbühnen sind mit einem übergeordneten Not-Steuersystem (z. B. Handpumpe, zweite Energieversorgung, Not-Ablassventile) ausgerüstet. Das  Not-Steuersystem ist eine Einrichtung, mit deren Hilfe die Arbeitsbühne bei Ausfall der Antriebskraft noch in eine Stellung gebracht wird, in der eine Person die Bühne sicher verlassen kann. Sie befindet sich in der Regel unten am Fahrzeug oder fahrbaren Untergestell. Ist  die  Arbeitsbühne in jeder Stellung über fest angebrachte Leitern  zu  erreichen  und   zu  verlassen, kann ein  Not-Steuersystem entfallen. Eine Sicherheitseinrichtung schließt  ein unbefugtes Benutzen der Hubarbeitsbühne aus  (z. B. abschließbarer Schalter). An allen Seiten des Arbeitskorbes befinden sich Umwehrungen (3-teiliger Seitenschutz), um das Herabfallen von Personen und  mitgeführten Gegenständen zu vermeiden. Grundsätzlich sind die konstruktiven Merkmale der entsprechenden Hubarbeitsbühne in der vom Hersteller mitgelieferten  Betriebsanleitung  aufgeführt und sollten von jedem Bediener vor der Benutzung studiert werden, um  einen  sach- und fachgerechten Umgang zu gewährleisten. Die Betriebsanleitung enthält auch Hinweise zu den Einsatzbedingungen und eventuellen Beschränkungen für die Verwendung. Fahrbare Hubarbeitsbühnen sind teilweise mit besonderen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet, wie  die  Momentmesseinrichtung, Lastmesseinrichtung  und  Stellungsüberwachung. Diese Sicherheitseinrichtungen sind nicht alle in jeder  fahrbaren Hubarbeitsbühne eingebaut. Die Ausbildung der Konstruktion und der Bauart bestimmen den Einbau. Diese Einrichtungen sind verplombt und für den  Bediener  absolut  tabu. Es darf nicht an ihnen repariert oder sogar manipuliert werden! Die Momentmesseinrichtung überwacht und misst das Lastmoment aus Belastung und Stellung der Arbeitsbühne, welches die Arbeitsbühne zum Kippen bringen will. Bewegungen aus dem  Stillstand, wenn die zugelassene Nennlast überschritten ist. Erst nach Beseitigung der Überlast  lassen sich betriebsmäßige Bewegungen wieder ausführen. Kritisch ist dies bei Übernahme von größeren Lasten in den Arbeitskorb in angehobener Stellung der Bühne. Die Stellungsüberwachung (Stützdrucküberwachung, Schrägstellungsüberwachung) bewirkt, dass der Arbeitskorb nicht in Bereiche gehoben,  gedreht  oder  geschwenkt werden kann, in denen die Hub- arbeitsbühne über keine ausreichende Standsicherheit verfügt oder eine Überbeanspruchung tragender Konstruktionsteile erfolgt. Elektronische Grenztaster, mechanische Endanschläge und nichtmechanische Begrenzungseinrichtungen stellen sicher, dass  Bewegungen nur im zugelassenen Arbeitsbereich ausgeführt werden. Fahrbare Hubarbeitsbühnen sind mit allen erforderlichen Angaben dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet, die für ihre  bestimmungsgemäße  Verwendung notwendig sind. Für spezielle Einsatzbereiche ist das Eigengewicht der Hubarbeitsbühne entscheidend (z. B. Einsatz auf Decken, über Schächten usw.),  welches  daher auf dem Fabrikschild angegeben ist.  abei  ist  auf die jeweiligen Radlasten/Stützlasten zu achten. Für die Bedienperson selbst ist die Tragfähigkeit von besonderer Bedeutung. Diese Nennlast (maximale Belastung im Arbeitskorb) wird auf dem Fabrikschild angegeben. Sie ist unterteilt in die maxi- mal zulässige Personenzahl und die Zuladung für Ausrüstungen, wie Werkzeuge und Arbeitsmaterial. Eine Überschreitung der Personenzahl oder der Zuladung kann zu einer Überbelastung der Hubarbeitsbühne und Einschränkung der Standsicherheit führen. Des Weiteren ist die höchstzulässige Windgeschwindigkeit in m/s für Hubarbeitsbühnen, die für den Einsatz im Freien zugelassen sind, angegeben. Wird die höchstzulässige Windgeschwindigkeit, meistens 12,5 m/s (Windstärke 6), überschritten, ist  der  Betrieb einzustellen. Außerdem dürfte unter der entsprechenden Windbelastung ein Arbeiten in angehobener Position durch die Schwankungen der Arbeitsbühne unmöglich sein. Mit einem Windmesser kann die Windgeschwindigkeit in Höhe des  Arbeitskorbes genau bestimmt werden. Darüber hinaus gibt das Fabrikschild  Auskunft über die maximal zulässige Handkraft. Durch das Arbeiten vom Arbeitskorb aus werden Handkräfte auf Teile der Umgebung übertragen. Diese Kräfte wirken auf die Hubarbeitsbühne zurück. Eine Überschreitung des zulässigen Wertes gefährdet die Standsicherheit. Der angegebene Wert gilt als Gesamtwert aller auf der Arbeitsbühne tätigen Personen. Für den Einsatz an unter Spannung stehenden elektrischen Systemen oder Anlagen muss die fahrbare Hubarbeitsbühne isoliert sein. Sollte dies der Fall sein, ist auf dem Fabrikschild und natürlich in der Betriebsanleitung ein entsprechender Hinweis zu finden. Ohne diese Isolierung ist ein Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Systemen bzw. Anlagen untersagt....

Weitere Infos bekommen Sie in Ihrer Schulung bei Krüger Lift.